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Thomas Wos, Dettenheim - www.verdienstflatrate.de

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Beitragvon Lucky Strike » 29.Nov 2009 15:11

@Edmund

Ob das Mädel weiß dass sie zu Werbezwecken mißbraucht wird? Ich würde die auch nehmen :smiley2158:

@all

Naja der Club scheint ja dann ein wirklich erlauchter kleiner Kreis zu werden oder?

Es ist nun ein geschlossener Club und es werden keine neuen Mitglieder mehr akzeptiert.


Da frag ich mich warum es dann den Button "Sofort anmelden" noch gibt der dann bei Klick nur sagt:

Momentan ist eine Anmeldung nicht möglich bitte probieren Sie es ab dem 1.Dezember nochmal !


Sollte es dann doch wieder möglich sein ab morgen?

Was ich immer noch nicht verstehe, um was geht es da eigentlich. Wenn ich mir das so durchlese muss ich nen fuffi bezahlen und bekomme dafür im optimalesten Fall 37' euro. Hää? Wie geht das denn. Ohne Produkte, nur durch Werbung?

Für mich ist der Punkt 12 in den FAQ deshalb so nicht nachvollziehbar. Aber nicht nur der :roll:

Vielleicht weiß jemand mehr.

Lucky
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Verdienstflatrate Abzocke

Beitragvon Arabella » 29.Nov 2009 22:56

@all

Ein Verdienstflatrate-Keuler hat bei frag-einen-anwalt.de eine Anfrage mit folgendem Text gestartet:


Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich habe eine Frage. Ich bin nicht sicher, ob ich das richtige Rechtsgebiet getroffen habe.

Ich betreibe eine Webseite (Verdienstflatrate) und biete dort den Teilnehmern die Gelegenheit, einen Account für 49,99 EUR zu eröffnen. Es soll dann Werbung geschalten werden und über verschiedene Projekte Geld generiert werden.

Die Internetseite hat eine Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen. Allerdings mache ich mir Sorgen, dass man das System mit einem Schneeballsystem verwechselt und eventuell auch Geldwäsche vorwirft.

Das System funktioniert wie folgt:

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, durch ihre Teilnahme an der Verdienstflatrate, Geld zu verdienen. Es können auf 5 Ebenen Verdienste gemacht werden.

Die Teilnehmer durchlaufen die Ebenen 1-5. In der ersten Ebene erhält der Teilnehmer seine eingezahlten 49,99 EUR zurück und rutscht somit in die 2. Ebene, wo er bei der nächsten Auszahlung 450,00 EUR erhält. Das Prinzip läuft weiter bis der Teilnehmer in Ebene 5 angekommen ist. Sobald ein Teilnehmer die 5. Ebene erreicht und den Verdienst aus dieser Ebene erhalten hat, endet für ihn die Teilnahme an der Verdienstflatrate automatisch.

Der Betreiber übernimmt auch keine Garantier dafür, dass ein bestimmter Gewinn oder Umsatz erzielt wird. Dies liegt ausschließlich in der Gewalt und dem Einfluss des jeweils einzelnen Teilnehmers. Bei nicht Erreichen eines Gewinnes, wird dem Teilnehmer die Anmeldegebühr von 49,99 EUR zurückerstattet.

Verdienstflatrate generiert Geld durch neue Projekte, Werbeeinnahmen und Weiterempfehlungen. Es werden dazu viele Projekte aufgezogen und dadurch der Verdienst der Teilnehmer erwirtschaftet. Der Betreiber generiert Gelder über verschiedene Dienstleistungen, Produkte, Weiterempfehlungen und über eigene größere Projekte.

Der Teilnehmer investiert pro Account einmalig 49,99 EUR für die Dienstleistungen der Verdienstflatrate. Weitere Gebühren und versteckte Kosten fallen für den Teilnehmer nicht an.

Als Gegenleistung wird Werbung für den Teilnehmer durch den Betreiber geschalten. Hier liegt dem Einsatz des Teilnehmers also eine Dienstleistung des Betreibers gegenüber. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Betreiber den Teilnehmern auch die Möglichkeit bieten, Produkte, wie Ebooks etc. zu erhalten.

Die Teilnehmer gehen auch kein Risiko ein, da der Betreiber eine Geld-zurück-Garantie bietet. Wenn ein Teilnehmer nicht den versprochenen Gewinn einfahren kann, wird der eingesetzte Betrag von 49,99 EUR auf Wunsch zurückerstattet. Dies ist auch unproblematisch möglich und verursacht keinen Aufwand für den Teilnehmer.

Die Gelder, die an die Mitglieder ausgezahlten werden, können durch den Betreiber wie folgt generiert werden:

Verdienstflatrate versendet Gewinnspiele von Sponsoren und erhält dadurch Provisionen von diesen externen Betreibern. Weiterhin nimmt Verdienstflatrate Provisionen aus Versicherungsvergleichen ein.

Es werden Newsletterbuchungen durch die Teilnehmer von Verdienstflatrate vorgenommen, welche dem Betreiber Geld einbringen.

Durch die Mitgliederbeiträge kann Verdienstflatrate größere Werbung schalten und viele
Provisionen von anderen Programmen/Webseiten generieren.

Es werden Provisionen durch freiwillige Anmeldungen bei unterschiedlichen Internetseiten eingenommen.

Verdienstflatrate hat weitere Projekte geplant, mit welchen Gelder für die Teilnehmer generiert werden sollen.

Alle Projekte der Verdienstflatrate wurden sorgfältig ausgesucht und sind lange geplant. Verdienstflatrate ist bemüht, einen großen Teil des Geldes auf dem Konto zu belassen, damit auch alle Mitglieder abgesichert sind.

Können Sie mir bitte sagen, ob die Seite soweit rechtlich einwandfrei ist? Danke im Voraus.


Dann folgt die Antwort von einem Rechtsanwalt Steffan Schwerin aus Jena:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Frage 1: Schneeballsystem

In der Regel funktionieren die verbotenen Schneeballsysteme dadurch, dass immer mehr Teilnehmer Geld in der Hoffnung investieren, noch mehr Geld rauszubekommen. Hier können in der Regel auch nur die Teilnehmer der ersten Stunden hohe Gewinne einfahren. Es werden die Einsätze neu hinzukommender Teilnehmer an die alten Teilnehmer ausgeschüttet. Für die neuen Teilnehmer verbleibt dann kein Geld mehr, da dieses längst ausbezahlt ist.

In Deutschland werden derartige Systeme von § 16 Abs. 2 UWG erfasst. Das Delikt ist als sogenanntes Unternehmensdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das heißt, es muss nicht einmal ein Schaden entstehen.

Schon der Versuch, ein illegales Schneeballsystem ins Leben zu rufen, ist strafbar. Strafdrohung sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafbarkeit wegen Betrug nach § 263 StGB scheitert dagegen in der Regel daran, dass die Betroffenen nicht über den Inhalt des Spiels getäuscht wurden.

Steuerrechtlich sind die dem Teilnehmer gutgeschriebenen (Schein)gewinne aus dem Schneeballsystem aber gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig.

Im Vergleich zu einem verbotenen Schneeballsystem bietet Ihre Internetseite, die Verdienstflatrate, für die Investition der Teilnehmer auch eine Gegenleistung in Form von Dienstleistungen und Produkten.

Hier wird die Seriosität des Prinzips schon dadurch deutlich, dass die Teilnehmer keine anderen Teilnehmer werben müssen, um den Verdienst zu erhalten. Auch besteht eine Geld-zurück-Garantie, die einem Rücktrittsrecht gleichkommt.

Es ist hier weiterhin zu berücksichtigen, dass Verdienstflatrate die Gebühren neuer Teilnehmer nicht auf die Verdienste alter Teilnehmer umlegt. Dieses Prinzip findet sich in den typischen illegalen Schneeballsystemen. Hier können die ersten Teilnehmer tatsächlich gewinnen. Später hinzukommende Teilnehmer können keine Gewinne einfahren, da die Gelder schon umverteilt sind. Dieses Prinzip findet bei der Verdienstflatrate gerade nicht statt.

Den Teilnehmern werden auch keine übermäßig hohen Verdienst versprochen oder gar Gewinngarantien abgegeben. Es wird den Teilnehmern hier lediglich versprochen, dass überhaupt Geld verdient werden kann. Von übermäßigen Gewinnen wird nicht gesprochen, da dies auch nicht Gegenstand des Prinzips der Verdienstflatrate ist.

Zwischen den Teilnehmern und dem Betreiber kommt ein Vertrag zustande. Der Teilnehmer hat als Leistung 49,99 EUR zu erbringen. Der Betreiber erbringt als Gegenleistung Dienstleistungen für den Teilnehmer und bietet diesem Zugang zu Ebooks, Werbeprojekten, Software und schaltet Werbung für den Teilnehmer.

Der Teilnehmer hat durch die Teilnahme und die Dienstleistungen des Betreibers die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Es werden dem Teilnehmer aber keine unrealistischen Verdienste versprochen.

Sollte der Teilnehmer keinen Verdienst erzielen, kann er auf Wunsch vom Vertrag zurücktreten und erhält den bezahlten Betrag in Höhe von 49,99 EUR zurück. Bedenken begegnet die Verdienstflatrate nicht.

Das vom Betreiber vorliegend angebotene System ist strafrechtlich unbedenklich, da insoweit keine Straftatbestände verletzt werden. Die Teilnehmer werden nicht getäuscht (Betrug, § 263 StGB) oder Ähnliches. Es handelt sich auch nicht um ein verbotenes Glücksspiel, §§ 284, 287 StGB. Strafrechtlichen Bedenken begegnet die Verdienstflatrate nicht.

Es stehen dem System auch keine öffentlich-rechtlichen Bedenken entgegen. Das Vorgehen des Betreibers ist nicht erlaubnis- oder anmeldepflichtig. Öffentlich-rechtlichen Bedenken begegnet die Verdienstflatrate nicht.

Insgesamt bestehen also keine Bedenken, dass Ihre Internetseite ein Schneeballsystem darstellt.

Frage 2: Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen. Geldwäsche ist ein Straftatbestand. Die zentrale Norm ist hier § 261 StGB und lautet auszugsweise wie folgt:

§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
1. Verbrechen,
2. Vergehen nach
a) § 332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334,
b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzs,

3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
4. Vergehen
a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Abs. 1 und 2, § 233 Abs. 1 und 2, §§ 233a, 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 271, 284, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348,

b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylverfahrensgesetzes und nach § 370 der Abgabenordnung,
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
5. Vergehen nach § 89a und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.
Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.

(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1. sich oder einem Dritten verschafft oder
2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.

Die Geldwäschehandlungen haben in der Regel den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamts zu verbergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu überführen.

Der erste Schritt der Geldwäsche ist die Einspeisung der durch Straftaten erlangten Bargeldmenge in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf. Dies erfolgt meist in kleineren Teilbeträgen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen.

Im zweiten Schritt wird die Herkunft dieser Vermögenswerte verschleiert. Hierzu wird das Geld in einer Vielzahl von Transaktionen hin und her geschoben, so dass die kriminelle Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen oder zu beweisen ist. Dies dient zur Verwischung von Spuren.

Nachdem die Herkunft des Geldes nicht mehr feststellbar ist, wird das "gewaschene" Geld wie ein Ergebnis rechtmäßiger Geschäftstätigkeit genutzt. So werden beispielsweise Firmenanteile, Immobilien oder Lebensversicherungen erworben.

Die Geldwäsche selbst ist - wie bereits erwähnt und dargestellt - ein Straftatbestand. Geldwäsche bedarf anderer Vortaten als Grundlage. Geld, das aus bestimmten Straftaten (so genannten Vortaten, die in § 261 StGB genannt sind) erworben wurde, ist inkriminiert, sozusagen kontaminiert.

Bei den Vortaten muss es sich entweder um Verbrechen oder bestimmte Vergehen (§ 261 Abs. 1 StGB) handeln. Abgesehen vom Drogenhandel können vor allem solche Delikte Vortaten zur Geldwäsche sein, die entweder bandenmäßig oder gewerbsmäßig begangen wurden. So kann eine wiederholte Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung eine gewerbsmäßige Betrugshandlung darstellen, die damit Vortat zur Geldwäsche ist.

Das von den Teilnehmern der Verdienstflatrate eingebrachte Geld entstammt keinen in § 261 StGB genannten Vortaten. Schon deshalb ist aus dieser Richtung keine Geldwäsche gegeben. Jedenfalls ist der Betreiber nicht dafür verantwortlich, wenn Teilnehmer illegal beschafftes Geld als Teilnahmegebühr entrichten.

Aber auch die vom Betreiber ausgezahlten Gelder entstammen keinen in § 261 StGB genannten Vortaten. Daher ist auch von dieser Seite keine Geldwäsche gegeben. Die Gelder, die der Betreiber an die Teilnehmer ausschüttet, stammen aus den genannten Werbungen, aus Projekten und den sonstigen (legalen) Vorhaben, die der Betreiber den Teilnehmern anbietet.

Im Vergleich zur Geldwäsche werden in der Verdienstflatrate keine illegalen und aus Straftaten stammenden Gelder ein- und umgesetzt.

Insgesamt bestehen also keine Bedenken, dass Ihre Internetseite unter den Geldwäscheverdacht geraten könnte.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


Was soll man davon halten?
Es grüsst
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Beitragvon Edmund » 29.Nov 2009 23:48

Da die rechtliche Unbedenklichkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit zwei verschiedene Paar Schuhe sind, hat der Anwalt vielleicht gar nichts falsches geschrieben.

Da der Fragesteller sich so gut mit dem Projekt auskennt und sich selbst eingangs auch als Betreiber bezeichnet ("Ich betreibe eine Webseite (Verdienstflatrate)"), sieht es so aus, als habe tatsächlich der Initiator höchstselbst sein Anliegen auf Frag-einen-Anwalt.de vorgetragen.

In den FAQ der Verdienstflatrate heißt es unter Punkt 12:

"Ist das ein Schneeballsystem? Nein, vor der Eröffnung der Webseite haben wir das System durch einem Anwalt überprüfen lassen. Er bestätigte, dass es sich hier nicht um ein Schneeballsystem handelt."

Möglicherweise wurde hier nun offenbar, auf welchem Wege die anwaltliche Überprüfung stattgefunden hat. Sicherlich nicht verwerflich, aber unter Millionären wohl etwas unüblich.
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Beitragvon Arabella » 2.Dez 2009 13:07

@Edmund
Ich las irgendwo, dass die Bestätigung der Überprüfung von einem Anwalt veröffentlicht werden sollte, was aber wohl bis heute nicht geschehen ist.


@all
Nun haben wir heute, den 2. Dezember und man kann sich weiterhin nicht anmelden, wie hier http://www.verdienstflatrate.de/affiliate.php ersichtlich wird:

Momentan ist eine Anmeldung nicht möglich bitte probieren Sie es ab dem 1.Dezember nochmal !

Nun gut, es wurde ja sogesehen auch nicht versprochen, dass Anmeldungen am ab dem 1. Dezember wieder möglich sein sollen, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass man es nochmal versuchen könne.
Ich denke, dass Geschäftchen hat sich nun vollends erledigt.
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Beitragvon Edmund » 2.Dez 2009 13:15

Falls die "Überprüfung" die Anfrage auf Frag-einen-Anwalt war, dann ist sie ja quasi schon seit ihrem Bestehen veröffentlicht...
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Beitragvon Arabella » 2.Dez 2009 13:41

Edmund hat geschrieben:Falls die "Überprüfung" die Anfrage auf Frag-einen-Anwalt war, dann ist sie ja quasi schon seit ihrem Bestehen veröffentlicht...


Nein, es ging dabei um schriftliche Dokumente die eingescannt wurden, wobei jedoch Daten, wie Namen des Anwalts seltsamerweise entfernt wurden.

Diese Dokumente waren kurzzeitig auf www.verdienstflatrate.de einsehbar, dann plötzlich verschwunden und aktuell nun doch wieder da, wie ich grade festgestellt habe.
Man kann sie nun hier http://www.verdienstflatrate.de/nachweis.php wieder lesen.
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Beitragvon Edmund » 2.Dez 2009 19:48

Habe ich gerade mal grob überflogen.

Scheint mir ein Eigentor zu sein:

Der Anwalt hebt wohl darauf ab, daß es doch ein Schneeballsystem ist, nur eben kein verbotenes.

Fakt ist doch aber, daß der Vorbehalt in der Bevölkerung sich allgemein gegen Schneeballsysteme richtet, und zwar auch gegen legale (die verbotenen gibt es ja ohnehin nicht, falls alles mit rechten Dingen zugeht).
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Beitragvon Schnüffler » 3.Dez 2009 11:19

Das ist mittlerweile nichts unübliches mehr, dasss solche Systeme sich Eigentore schiessen.

Grüsse
Schnüffler
Wichtiger, als die Wege richtig zu gehen, ist es, die richtigen Wege zu gehen!
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Beitragvon luise l. » 3.Dez 2009 12:42

In Sachen Datenschutz der [zensiert]:

Einfach auf http://www.verdienstflatrate.de/affilia ... t=passwort gehen, irgendeine ID eingeben und schon hat man die Email Adresse des Betreffenden.

Naja und über die Email Adresse den Realnamen herauszufinden, ist meistens ein Leichtes. Nebst der Tatsache, runde angeblich 13.000 garantiert existierende und aktuelle Email Adressen zu erhalten.

Die Spammer wird es freuen.
Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky)
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Verdienstflatrate Abzocke Betrug

Beitragvon Arabella » 3.Dez 2009 15:09

@luise l.

DAS ist ja wohl der Ober-Mega-Hammer!!! :JC_clapgirl:

Da kristallisiert sich doch gleich ziemlich deutlich heraus, dass hier gerne eine ganze Abzocker-Gruppe einfach nur die Hand aufhalten will.

Wer hat denn die ID 1... ein gewisser Stefan Sbrzesny, wie man hier http://www.google.de/search?hl=de&sourc ... q=null&oq= nachvollziehen kann.
[link editiert, aufgrund falscher Recherche, Wächter] macht er ja noch einen seriösen Eindruck, dies ist jedoch wahrscheinlich nur als reine Fassade zu betrachten!
Desweiteren belegt er die ID-Nummern, 10, 39, 40, 41, 47, 52, 54, 58, 60, 69, 76, und keine Ahnung wieviele noch.
Dann kommen wir zu seiner Ehefrau (?) Hildgard Sbrzesny deren Mail-Adresse man hier sehr deutlich entnehmen kann: http://whois.gwebtools.com/shop-of-diving.com
Sie besitzt die ID 3 und 4 auf jeden Fall schonmal.

Dann zu Thomas Wos selber, ID 7, 8, 14, 86, 87, 89, 90, 91, 92 und wer weiss noch wieviele, wofür evtl. extra Mail-Addys angelegt wurden.

Erwähnen möchte ich hier auch kurz, dass unser @Enrique auch ganz oben mitmischt, mit einigen "@wohlstand-urlaub.de - Adressen", aber dafür sollten wir ihm doch einen eigenen Thread gebühren!

Es ist also ziemlich offensichtlich, dass die Halunken alle unter einer Decke stecken und nichts anderes im Sinn haben, als solche Naivlinge die da zwischendrin noch registriert sind auszunehmen und abzukassieren. :devil-red-action:
Es grüsst
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Verdienstflatrate.de Abzocke Betrug

Beitragvon Arabella » 4.Dez 2009 11:27

@all

Ich gehe davon aus, dass es für viele interessant sein dürfte, worauf man sich bei Verdienstflatrate eingelassen hat und wer unter den Top 100 so alles mitmischt, denn der Einblick ist inzwischen verwehrt worden, wie man hier nun sehen kann:



Bild


Ebenso kann die komplette Seite www.verdienstflatrate.de ohne Login-Daten nicht mehr eingesehen werden!
Wer sich so verstecken muss, der hat meist verdammt viel Dreck am stecken!

Wer die restlichen 13.000 Adressen haben möchte, kann sich gerne an mich wenden, das höchste Gebot erhält dann den Zuschlag! :349:


Die TOP 100 - Keuler von Verdienstflatrate:

1. stefan0025@web.de
2. sbress07@web.de
3. hildchen06@web.de
4. hildchen06@web.de
5. info@ajaxsh.de
6. info@ki-co.de
7. wos-production@web.de
8. service@werbeagentur2000.de
9. enricolisch@gmx.de
10. stefan0025@web.de
11. buero@myinfomail.de
12. jonatan_caro@tele2.ch
13. stefanwagger@gmx.at
14. service@werbeprofi-agentur.de
15. nrnf@gmx.de
16. buero@job-mail.biz
17. service@royalpay.de
18. info@wohlstand-urlaub.de
19. kontakt@wohlstand-urlaub.de
20. test@wohlstand-urlaub.de
21. geld@wohlstand-urlaub.de
22. buero@wohlstand-urlaub.de
23. office@wohlstand-urlaub.de
24. contact@wohlstand-urlaub.de
25. money@wohlstand-urlaub.de
26. test1@wohlstand-urlaub.de
27. info@bokundpartner.de
28. info@jobinfora.de
29. service@royalpay.at
30. service@royalpay.ch
31. Promedia@zapp.ch
32. vseeboerger@live.de
33. info@prima-network.de
34. pwherten@web.de
35. nicole.dysli@bluewin.ch
36. louche.85@googlemail.com
37. vseeboerger@live.de
38. caleb_85@hotmail.de
39. stefan0025@web.de
40. stefan0025@web.de
41. stefan0025@web.de
42. urlaubundwohlstand@gmail.com
43. markus_jung76@yahoo.de
44. markus_jung76@yahoo.de
45. eurograf1976@web.de
46. gaches@live.de
47. stefan0025@web.de
48. jokathriner@yahoo.com
49. info@neufeind.de
50. ferdinand.s@gmx.net
51. zielo.invest@ymail.com
52. stefan0025@web.de
53. reutherson@aol.com
54. stefan0025@web.de
55. J.S.Marketing@gmx.de
56. johnny135@arcor.de
57. tefan0025@web.de
58. stefan0025@web.de
59. azurism@web.de
60. stefan0025@web.de
61. pittara@gmx.de
62. norbertbrusius@web.de
63. natalie.pfahler@gmx.net
64. ingostapf@gmail.com
65. 1958as@gmail.com
66. info@lauble.net
67. louche.85@googlemail.com
68. louche.85@googlemail.com
69. stefan0025@web.de
70. louche.85@googlemail.com
71. louche.85@googlemail.com
72. louche.85@googlemail.com
73. louche.85@googlemail.com
74. karsten@unfe.de
75. ujhaas@gmx.de
76. stefan0025@web.de
77. Kirstin.Krukenberg@t-online.de
78. jekinfos@gmail.com
79. mycash.ma@gmail.com
80. 2009erfolg@gmail.com
81. natalie.pfahler@gmx.net
82. 00@00
83. SchaeBer@gmx.de
84. micmoney@teleson-mail.de
85. jekinfos@gmail.com
86. service@werbeagentur2000.de
87. service@werbeagentur2000.de
88. vera.stingl@googlemail.com
89. service@werbeagentur2000.de
90. service@werbeagentur2000.de
91. service@werbeagentur2000.de
92. service@werbeagentur2000.de
93. jekinfos@gmail.com
94. teamlinthe@googlemail.com
95. jekinfos@gmail.com
96. natalie.pfahler@gmx.net
97. ingrid@genie-dimensionen.net
98. walter.roth@gmx.net
99. 00@00
100. Babsikina84@yahoo.de
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Beitragvon Lucky Strike » 8.Dez 2009 13:35

Das ist ja echt der Ober-Hammer.

Von wegen Datenschutz. Wenn man so leicht an die Mail-Adressen kommt, weiß man ja was man von diesen Leuten halten kann.

Oder es waren einfach nur Deppen am Werk. Naja, vor lauter Geldgier weiß so mancher nicht was er machen soll.

Da kann man nur hoffen dass die Leute das endlich kapieren das da nur abgezockt werden soll.

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Beitragvon Arabella » 9.Dez 2009 14:04

@Lucky

Vor allem finde ich immer ganz schlimm, wie man beobachten kann, dass mittlerweile jeder "Hunz und Funz" meint, mal eben so ein eigenes Geschäftchen in's Leben rufen zu können, wobei sich dann oft rausstellt, dass man kaum Ahnung hat, weder vom Rechtlichen noch vom Organisatorischen her, hauptsache mal ein paar Euronen abzocken!
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Beitragvon Caleb24 » 10.Dez 2009 17:17

Diese Zeitung von ihn geht jetzt noch die woche Online man kann Sie aber schon besuchen.

Ich möchte euch hier eine neue und wunderbare Zeitung Das: Südwestblatt vorstellen. Bei keiner anderen Zeitung könnt Ihr die neuesten Anzeigen und vor allem die neuesten News sofort im Internet lesen. Thomas Wos der Geschäftsführer der Zeitung Südwestblatt hat kurz vor der Weihnachtszeit eine super Aktion. Er verschenkt 100 Anzeigen kostenlos zu jedem Thema. Jetzt schnell online Registrieren und einen kostenlosen Inserat sichern. Das Angebot gilt nur noch bis zum 15 Dezember.
Thomas Wos betreibte die Zeitung offline. Doch jetzt startet sie kurz vor Weihnachten online richtig durch. Nutzt die kostenlose Gelegenheit und freut euch auf hunderte Besucher auf der eure Webseite.
Hier der Link: www.suedwestblatt.de
Caleb24
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